§1 Abschluss des Vertrages
Der Kunde stellt schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail eine Anfrage.
Der Kunde erhält vom Vermieter einen Mietvertrag. Die Buchung erfolgt durch den
buchenden Gast auch für alle Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der
buchende Gast einsteht.
§ 2 Leistung, Preise, Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des
Vermieters in Verbindung mit den Angaben im Prospekt und auf der Internetseite
des Kanuverleih am lagen Trödel. Die Zahlung der Rechnung ist spätestens am Tag
der Fahrt in bar zu begleichen, sofern mit dem Vermieter nichts anderes
vereinbart wurde.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag des Vermieters zurücktreten. Um Ihnen
unnötige Kosten für evt. zuviel gebuchte Boote zu ersparen, bestellen Sie bitte
nur die tatsächlich benötigten Boote.
Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir Ihnen folgende Stornogebühren in
Rechnung, sofern mit dem Vermieter keine weiteren Vereinbarungen getroffen
wurden:
bis 30 Tage vor dem Start 10% der Kosten * bis 15 Tage vor dem Start
20%
der Kosten * bis 7 Tage vor dem Start 25% der Kosten * bis 1 Tag vor
dem Start
50% der Kosten * am Tag des Starts 100% der Kosten. Sollte es am
Starttag zur gewünschten Startzeit regnen, können Sie die
Boote ohne Kosten zurückgeben.
§ 4 Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen
Bei unwetterartigen Ereignissen finden keine Kanutouren statt. Sofern
möglich wird der Kunde vom Vermieter zeitnah darüber in Kenntnis gesetzt. Diese
Entscheidung kann kurzfristig vor Ort getroffen werden. Muss die begonnene Tour
unterwegs wegen Undurchführbarkeit oder Gefahr der Teilnehmer abgebrochen
werden, gilt sie als durchgeführt.
§ 5 Ausschluss von Teilnehmern und Rücktritt durch den Veranstalter
z. B. Trunkenheit, Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung, Verstöße gegen
die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Mieter.
Für Schäden gegenüber Dritten haftet die betreffende Person in vollem
Umfang selbst. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen nur in Begleitung
von Erwachsenen Boote mieten und Kanutouren durchführen, es sei denn, dass mit
dem Vermieter eine anderweitige Absprache besteht.
§ 6 Haustiere
Haustiere dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter in den Booten
mitgenommen werden.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Der Mieter / Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen,
diese auf ein Mindestmass zu halten, sofern ihm das unter den gegebenen
Umständen vor Ort zur Zeit des Eintretens möglich ist. Dies gilt insbesondere
für Schäden an den Booten und deren angemietete Ausstattung. Der Mieter / Kunde
hat auftretende Leistungsstörungen dem Vermieter oder einem seiner Mitarbeiter
unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen! Art und Umfang der Beseitigung der
Leistungsstörung obliegen dem Vermieter oder seiner Mitarbeiter in Absprache.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Vermieter ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der
Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße
Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für beschädigte oder
verloren gegangene Gegenstände des Mieters / Kunden kann der Vermieter keine
Haftung übernehmen. Ebenso haftet er nicht für Leistungen Dritter, die nicht
Gegenstand im Mietvertrag sind. Beschädigungen oder Verlust von
Ausrüstungsgegenstände werden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem Mieter
in Rechnung gestellt. Die Anmietung der Boote erfolgt grundsätzlich auf eigene
Gefahr.
§ 9 Besondere Mietvereinbarungen
Der Mieter / Kunde hat beim Ver- und Entladen der Boote mitzuwirken. Die
Boote und alle dazugehörigen angemieteten Gegenstände sind unverzüglich nach
Beendigung der Tour im ordentlichen und gereinigten Zustand dem Vermieter oder
seiner Mitarbeiter an der Kanustation zu übergeben, sofern mit dem Vermieter
keine andere Absprache getroffen wurde.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so hat das auf
die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes keinen Einfluss. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen ein.
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.